AGB der Reitschule
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule Grötzinger
Die Änderungen ab 1.1.2025 in den AGB sind farblich markiert.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden durchgehend das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind dabei selbstverständlich alle Personen unabhängig von Geschlecht oder Alter,
die an den Angeboten der Reitschule teilnehmen.
1.) Geltungsbereich
· Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der Reitschule Grötzinger und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
· Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos, sowie individuell vereinbart werden.
· Im Reitschulabo erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch die Reitschule Grötzinger.
· Im Reitschulabo findet der Reitunterricht nur während der Schulzeit statt, in den Schulferien (außer an 2 Wochen in den Sommerferien) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Je nach reiterlichem Niveau der Schüler kann stattdessen an diesen Tagen freies Training (Reiten oder Bodenarbeit) ohne Unterricht vereinbart werden.
· Der Unterricht kann als Reitstunde oder als Theorieunterricht bzw. Praxis am Pferd erfolgen. Diese Entscheidung obliegt den Reitlehrern.
· Die Dauer der Unterrichtseinheiten können dem aktuellen Unterrichts-Angebote Plan entnommen werden.
· Die Versorgung der Pferde vor und nach dem Gruppenunterricht erfolgt durch den Schüler selbst, weshalb dieser dafür mind. 30min vor Beginn des Unterrichts am Hof antreffen sollte.
· Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt dem Reitlehrer.
· Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer.
· Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Ausreitgelände zur Verfügung.
· Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.
3.) Helmpflicht
· Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Ausnahmen werden nicht gestattet.
4. ) Ausrüstung der Reiter
·
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: lange Reithose, feste
Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird vor allem beim Ausreiten und beim Longieren empfohlen. Schutzwesten/Rückenprotektoren sind beim
Ausreiten zum Empfehlen, beim Springen Pflicht. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.
5.) Auskunftspflicht
· Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, oder gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes o.ä., die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen. Zum Wohle unserer Pferde bestehen je nach Stockmaß, Alter und Trainingsstatus dieser verschiedene Gewichtsgrenzen.
· Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Kontodaten sind unverzüglich der Reitschule Grötzinger per E-Mail (info@mg-tierphysio.de) mitzuteilen.
6.) Vergütung
· Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.
· Die Kosten für das Reitschulabo werden je nach Vertragsart am Monatsende für den folgenden Monat oder quartalsweise per Lastschrift über das Reitbuch eingezogen. Bei Rückgang der Zahlung erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung, die dabei anfallenden Bearbeitungsgebühren trägt der Reitschüler. Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Die wöchentlichen Angebote ca. 42x , die 14-tägigen ca.20x im Jahr (Ferien mit einberechnet, Feiertage je nach Wochentag). Für Monate, in denen die Werktage beim wöchentlichen Unterricht so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
· Zusätzlich gebuchte Reiteinheiten, Kurse oder sonstige Veranstaltungen wie z.B. Ferienprogramm werden online über eine Wertkarte bezahlt.
7.) Unterrichtsausfall
· Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse oder Pandemien. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird nicht gewährt. In diesem Fall werden eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen, nach Möglichkeit auch Online.
8.) Buchung und Absage von Reitstunden
· Das Reiten ist nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine für die Reitstunden werden durch die Reitschule Grötzinger nach den Sommerferien festgelegt und gelten für das gesamte Schuljahr.
·
Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln-
werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht.
· Die Anmeldung und Stornierung von Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt wurden, innerhalb von 4 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Die Reitschule Grötzinger übernimmt keine Garantie dafür, dass passende Ersatztermine verfügbar sind.
· Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.
· Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die Reitstunde normal berechnet.
· Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichen sind vereinzelt möglich.
9.) Vertragslaufzeit, Kündigung und Rückerstattung des Reitschulabos
· Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes durch die Reitschule Grötzinger und läuft auf unbestimmte Zeit.
· Das Reitschulabo kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende (bei monatlicher Zahlweise) bzw. 30 Tage vor Ende des laufenden Quartals (bei quartalsweiser Zahlweise) gekündigt werden. Bei der quartalsweisen Zahlweise erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge für das laufende Quartal. Kündigungen müssen schriftlich per Mail oder Brief erfolgen.
10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung
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Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind
darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehören insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch
Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine
Haftungsansprüche gegenüber der Reitschule Grötzinger, deren Mitarbeiter, Helfer, oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Die Reitschule haftet im Rahmen der
Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer
Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
· Das Betreten von Pferdeställen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
· Es wird darauf hingewiesen durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
· Die Reitschule Grötzinger haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
· Außerhalb des Reitunterrichts können Reitschüler nicht beaufsichtigt werden. Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder.
· Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
11.) Foto- und Filmaufnahmen
· Für Werbezwecke werden in unregelmäßigen Abständen Fotos/Videos der Reitschüler z.B. auf der Homepage, Facebook, Instagram, oder WhatsApp veröffentlicht. Solltet ihr der Freigabe der fotographischen Daten zur Nutzung in Presse, Druckerzeugnissen und Internet nicht zustimmen, bitten wir euch, uns dies schriftlich per Mail (info@mg-tierphysio.de) mitzuteilen.
Der Reitschüler und/oder seine Erziehungsberechtigten und/oder seine sonstigen Vertretungsberechtigten wurden vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung von der Reitschule Grötzinger auf den Haftungsausschluss hingewiesen und über den Umfang und Folgen belehrt. Er/sie hat/haben diesen vollumfänglich zur Kenntnis genommen, verstanden und erkennen den vollumfassenden Haftungsausschluss hiermit ausdrücklich und ohne jeden Vorbehalt an. Mit der Buchung von Monatsabos oder der generellen Teilnahme am Unterricht wird die Anerkennung der aktuell gültigen AGBs bestätigt.